Holzpellets sind ein Naturprodukt mit natürlichen Abbauprozessen. Dabei kann auch das Gas Kohlenstoffmonoxid (CO) entstehen. CO ist ein nicht wahrnehmbares, jedoch für den Menschen giftiges Gas – wobei die Wirkung stark von der Konzentration und der Dauer abhängig ist. Mit einfachen Mitteln, wie der richtigen Belüftung, kann eine mögliche CO-Menge im Pelletlager wirksam reduziert werden. Eine Konzentration von bis zu 20 ppm (parts per million) CO gilt nach den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) 900 für einen Arbeitsplatzgrenzwert als unbedenklich. Was bei höheren CO-Konzentrationen empfohlen wird, können Sie in den folgenden Punkten nachlesen.
Grundsätzlich gilt: Jedes Brennstofflager bzw. Fertiglager benötigt Sicherheitshinweise auf der Zugangstür und ist nur mit den dort beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen zu betreten.
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Kohlenstoffmonoxid (CO) ist ein giftiges, nicht wahrnehmbares, farb-, geschmack- und geruchloses Gas. Bei erhöhter Konzentration, je nach Ausmaß und Dauer, der man dem Gas ausgesetzt ist, kann es die Gesundheit beeinträchtigen – es kommt zu Vergiftungserscheinungen.
CO wirkt auf den menschlichen Körper abhängig von der Aufenthaltsdauer und der körperlichen Verfassung:
| CO-Konzentration | Expositionsdauer | Symptome |
|---|---|---|
| 20 ppm | Über 8 h | Keine Symptome |
| 30 ppm | Über 8 h | Keine Symptome |
| 100 ppm | Über 3 h | Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit |
| 300 ppm |
Über 1 h Über 3 h |
Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit Bewusstlosigkeit |
| 800 ppm |
Über 45 min Über 1 h bis 2 h Über 2 h bis 3 h |
Schwindel, Übelkeit Bewusslosigkeit Tod |
| 3200 ppm |
Über 5 min bis 10 min Über 10 min bis 20 min Über 1 h |
Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit Bewusstlosigkeit Tod |
Quelle: VDI 3464-1 – „Emissionsminderung - Lagerung und Umschlag von Holzpellets beim Verbraucher - Anforderungen unter Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“; Tabelle 4
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Kohlenstoffmonoxid kann auf unterschiedlichen Weisen entstehen.
Zum einen kann CO bei jeder Verbrennung entstehen, wenn diese unvollständig, also unter Sauerstoffmangel, abläuft. Gründe dafür können eine defekte Heizanlage oder eine nicht abgestimmte Verbrennungsluftversorgung sein.
Zum anderen können Holzpellets u.a. CO durch Oxidation von der im Holz enthaltenen Fettsäuren im Rahmen eines natürlichen Abbauprozesses freisetzen. Der Abbauprozess, bei dem Kohlenstoffmonoxid entsteht, ist temperaturabhängig. Ein Pelletlager muss zwingend belüftet werden, um zu vermeiden, dass sich CO anreichert.
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Wie jedes Brennstofflager ist das Pelletlager ein Ort, an dem man sich nicht aufhalten sollte und Vorsichtsmaßnahmen beachten muss.
Es sollten Sicherheitshinweise am Zugang zum Lager angebracht sein. Die Sicherheitshinweise beinhalten Vorgaben zum Betreten des Lagers, wie dem gründlichen Lüften vorab und dem Beisein einer zweiten Person außerhalb des Lagers. In den ersten vier Wochen nach Anlieferung der Pellets sollte das Lager nicht betreten werden.
Die Sicherheitsaufkleber sind kostenlos und für Verbraucher versandkostenfrei im DEPI-Shop erhältlich.
Reparaturarbeiten sollten durch Fachpersonal erfolgen.
Im Lager dürfen erhöhte CO-Konzentrationen herrschen. Insbesondere in der ersten vier Wochen nach der Anlieferung darf das Lager nur durch Fachpersonal, nach vorheriger CO-frei-Messung, betreten werden.
Ein mobiler CO-Warner kann im DEPI-Shop erworben werden.
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Die Belüftung des Pelletlagers ermöglicht den Austrag des natürlich gebildeten Kohlenstoffmonoxids. Durch die relativ konstante Temperatur im Lager und das Temperaturgefälle zwischen Tag und Nacht im Außenbereich werden die Luftmassen aus dem Pelletlager nach draußen bewegt und durch Außenluft ausgetauscht.
Die Belüftung des Lagers nach draußen ist in der Regel mit Belüftungsdeckeln sachgemäß umgesetzt.
Belüftungsdeckel können u.a. im DEPI-Shop erworben werden.
Wird das Lager ausreichend abgedichtet, sollten keine bedenklichen CO-Konzentrationen in die angrenzenden Wohnbereiche entweichen können. Zutrittstüren oder Einstiegsöffnungen zum Pelletlager müssen daher dicht sein.
Tiefergehende bzw. weitere Anforderungen an den Lagerbau werden in der Broschüre „Lagerung von Holzpellets – ENplus-konforme Lagersysteme“ thematisiert. Diese fasst die verpflichtenden Anforderungen u.a. an eine Lagerbelüftung gemäß der Norm DIN EN ISO 20023 „Sicherer Umgang und Lagerung von Holzpellets in häuslichen und anderen kleinen Feuerstätten“ und der normativen Richtlinie VDI 3464-1 „Emissionsminderung – Lagerung und Umschlag von Holzpellets beim Verbraucher“ zusammen.
Heizungsbauer mit Weiterbildung zum Pelletfachbetrieb sind speziell geschult und verfügen daher über das Knowhow zum korrekten Heizungs- und Lagerbau. Sie sind über die Postleitzahl-Suche auf der DEPI-Webseite zu finden.
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Wenn der CO-Warner einen erhöhten Wert meldet, ist je nach CO-Konzentration und Bereich, in dem die Konzentration herrscht, folgendermaßen zu handeln:
| Gemessene Konzentration | Außerhalb des Lagers, kein Wohnbereich | Wohnbereich | Aufstellraum des luftdurchlässigen Fertiglagers |
|---|---|---|---|
| ≤ 8 ppm | in Ordnung | in Ordnung | in Ordnung |
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> 8 ppm ≤ 20 ppm |
in Ordnung | Lüften, Lagerundichtigkeit ermitteln und verschließen | in Ordnung |
| > 20 ≤ 60 ppm | Über Fenster lüften*, Deckel von den Befüllstutzen draußen entfernen | Fachunternehmen hinzuziehen, kein ständiger Aufenthalt, Lagerundichtigkeit ermitteln und verschließen | in Ordnung, da ohnehin nur kurzzeitiger Aufenthalt zulässig |
| > 60 ≤ 300 ppm | Fachunternehmen hinzuziehen, Über Fenster und Türen lüften, so dass die Konzentration < 20 ppm ist, die Deckel von den Befüllstutzen draußen entfernen |
Haus verlassen - Feuerwehr informieren |
Über Fenster und Türen lüften, um die Konzentration auf < 60 ppm zu senken, die Deckel von den Befüllstutzen draußen entfernen |
| > 300 ≤ 1.000 ppm | Haus verlassen - Feuerwehr informieren | Haus verlassen - Feuerwehr informieren | Fachunternehmen hinzuziehen, Raum nicht betreten, Kontrolle der Nachbarräume |
| > 1.000 ppm |
Haus verlassen - Feuerwehr informieren |
Haus verlassen - Feuerwehr informieren | Haus verlassen - Feuerwehr informieren |
*Meldet der CO-Melder im benachbarten Raum des Pelletlagers eine CO-Konzentration von bis zu 60 ppm, sollte quergelüftet werden. Sich für 15 Minuten einer CO-Konzentration von 60 ppm auszusetzen, gilt als vollkommen unbedenklich für die menschliche Gesundheit.
Um querzulüften, sollte das Lager nicht betreten werden. Die Querbelüftung sollte nicht in die Wohnräume hinein hergestellt werden, sondern nach Möglichkeit ins Freie z.B. über das Entfernen der Deckel der Lüftungsrohre außen am Haus. Eine zweite Person sollte in Sicht- oder Hörweite zu der agierenden Person stehen. Es sind stets die Sicherheitshinweise zu beachten, die auf den Zugängen zum Lager angebracht sind.
Wenn kein CO-Melder vorhanden ist, kann ein Handeln ebenso sinnvoll sein, wenn außerhalb des Pelletlagers starke Gerüche auftreten. In dem Fall sollte eine fachkundige Person (z.B. Pellethändler, Heizungsbauer, Schornsteinfeger…) mit einem mobilen CO-Melder die Konzentration messen.
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Die Installation eines stationären CO-Warners ist nicht verpflichtend und erfolgt daher auf freiwilliger Basis. Die vorgeschriebenen Sicherheitshinweise am Zugang zum Pelletlager geben Auskunft, wann ein mobiler CO-Warner getragen werden muss. Pelletlieferanten führen einen mobilen Warner mit.
Stationäre CO-Melder sollten nicht im Pelletlager installiert werden, da der chemische Sensor durch flüchtige Inhaltsstoffe des Holzes angegriffen wird und die dauerhafte Funktionstüchtigkeit nicht sichergestellt werden kann. Zudem liegt die Konzentration im Lager ohne Querlüftung immer über der Warnschwelle der Geräte.
Der stationäre CO-Melder ist, sofern gewünscht, an den Zuwegen seitlich mindestens auf Augenhöhe oder an der Decke und im ausreichenden Abstand (mind. 1 Meter) vom Zugang des Lagers anzubringen. Besonders geeignet ist der Heizraum der Feuerungsanlage.
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