Sicherheit im Pelletlager

So wird CO nicht zum Problem

Holzpellets sind ein Naturprodukt mit natürlichen Abbauprozessen. Dabei kann auch das Gas Kohlenstoffmonoxid (CO) entstehen. CO ist ein nicht wahrnehmbares, jedoch für den Menschen giftiges Gas – wobei die Wirkung stark von der Konzentration und der Dauer abhängig ist. Mit einfachen Mitteln, wie der richtigen Belüftung, kann eine mögliche CO-Menge im Pelletlager wirksam reduziert werden. Eine Konzentration von bis zu 20 ppm (parts per million) CO gilt nach den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) 900 für einen Arbeitsplatzgrenzwert als unbedenklich. Was bei höheren CO-Konzentrationen empfohlen wird, können Sie in den folgenden Punkten nachlesen. 
Grundsätzlich gilt: Jedes Brennstofflager bzw. Fertiglager benötigt Sicherheitshinweise auf der Zugangstür und ist nur mit den dort beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen zu betreten.

Kohlenstoffmonoxid (CO) ist ein giftiges, nicht wahrnehmbares, farb-, geschmack- und geruchloses Gas. Bei erhöhter Konzentration, je nach Ausmaß und Dauer, der man dem Gas ausgesetzt ist, kann es die Gesundheit beeinträchtigen – es kommt zu Vergiftungserscheinungen. 
CO wirkt auf den menschlichen Körper abhängig von der Aufenthaltsdauer und der körperlichen Verfassung: 

CO-Konzentration Expositionsdauer Symptome
20 ppm Über 8 h Keine Symptome
30 ppm Über 8 h Keine Symptome
100 ppm Über 3 h  Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit
300 ppm

Über 1 h 

Über 3 h 

Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit

Bewusstlosigkeit

800 ppm

Über 45 min

Über 1 h bis 2 h

Über 2 h bis 3 h

Schwindel, Übelkeit

Bewusslosigkeit

Tod

3200 ppm

 Über 5 min bis 10 min 

Über 10 min bis 20 min

Über 1 h

Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit

Bewusstlosigkeit

Tod

Quelle: VDI 3464-1 – „Emissionsminderung - Lagerung und Umschlag von Holzpellets beim Verbraucher - Anforderungen unter Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“; Tabelle 4

Kohlenstoffmonoxid kann auf unterschiedlichen Weisen entstehen.
Zum einen kann CO bei jeder Verbrennung entstehen, wenn diese unvollständig, also unter Sauerstoffmangel, abläuft. Gründe dafür können eine defekte Heizanlage oder eine nicht abgestimmte Verbrennungsluftversorgung sein.
Zum anderen können Holzpellets u.a. CO durch Oxidation von der im Holz enthaltenen Fettsäuren im Rahmen eines natürlichen Abbauprozesses freisetzen. Der Abbauprozess, bei dem Kohlenstoffmonoxid entsteht, ist temperaturabhängig. Ein Pelletlager muss zwingend belüftet werden, um zu vermeiden, dass sich CO anreichert.

Wie jedes Brennstofflager ist das Pelletlager ein Ort, an dem man sich nicht aufhalten sollte und Vorsichtsmaßnahmen beachten muss.
Es sollten Sicherheitshinweise am Zugang zum Lager angebracht sein. Die Sicherheitshinweise beinhalten Vorgaben zum Betreten des Lagers, wie dem gründlichen Lüften vorab und dem Beisein einer zweiten Person außerhalb des Lagers. In den ersten vier Wochen nach Anlieferung der Pellets sollte das Lager nicht betreten werden.

 

Die Sicherheitsaufkleber sind kostenlos und für Verbraucher versandkostenfrei im DEPI-Shop erhältlich. 
Reparaturarbeiten sollten durch Fachpersonal erfolgen.
Im Lager dürfen erhöhte CO-Konzentrationen herrschen. Insbesondere in der ersten vier Wochen nach der Anlieferung darf das Lager nur durch Fachpersonal, nach vorheriger CO-frei-Messung, betreten werden. 
Ein mobiler CO-Warner kann im DEPI-Shop erworben werden.

Die Belüftung des Pelletlagers ermöglicht den Austrag des natürlich gebildeten Kohlenstoffmonoxids. Durch die relativ konstante Temperatur im Lager und das Temperaturgefälle zwischen Tag und Nacht im Außenbereich werden die Luftmassen aus dem Pelletlager nach draußen bewegt und durch Außenluft ausgetauscht.

 

Die Belüftung des Lagers nach draußen ist in der Regel mit Belüftungsdeckeln sachgemäß umgesetzt. 

Belüftungsdeckel können u.a. im DEPI-Shop erworben werden.  
Wird das Lager ausreichend abgedichtet, sollten keine bedenklichen CO-Konzentrationen in die angrenzenden Wohnbereiche entweichen können. Zutrittstüren oder Einstiegsöffnungen zum Pelletlager müssen daher dicht sein.

Tiefergehende bzw. weitere Anforderungen an den Lagerbau werden in der Broschüre „Lagerung von Holzpellets – ENplus-konforme Lagersysteme“ thematisiert. Diese fasst die verpflichtenden Anforderungen u.a. an eine Lagerbelüftung gemäß der Norm DIN EN ISO 20023 „Sicherer Umgang und Lagerung von Holzpellets in häuslichen und anderen kleinen Feuerstätten“ und der normativen Richtlinie VDI 3464-1 „Emissionsminderung – Lagerung und Umschlag von Holzpellets beim Verbraucher“ zusammen.

6. Auflage der Broschüre: "Lagerung von Holzpellets - ENplus-konforme Lagersysteme". In der Mitte des Covers ist ein Glasquadrat gefüllt mit Holzpellets zu sehen.

 

Heizungsbauer mit Weiterbildung zum Pelletfachbetrieb sind speziell geschult und verfügen daher über das Knowhow zum korrekten Heizungs- und Lagerbau. Sie sind über die Postleitzahl-Suche auf der DEPI-Webseite zu finden.

Beachten Sie die Hinweise zur korrekten Anbringung eines CO-Warnmelders sowie die Regeln zum Betreten luftundurchlässiger Lager und Aufstellräume luftdurchlässiger Fertiglager und Nebenräume.


Wenn der CO-Warnmelder einen erhöhten Wert anzeigt, ist je nach CO-Konzentration und Anbringungsort zu handeln (s. folgende Tabelle). Dabei handelt es sich um unverbindliche Handlungsempfehlungen. Bitte beachten: Der stationäre CO-Warnmelder darf nicht zum mobilen Messen verwendet werden.


Sollte der CO-Warnmelder auslösen und kein Display besitzen, ist das Fachunternehmen* mit der Bitte um Messung mit einem mobilen CO-Warner zu verständigen.

 

Gemessene Konzentration Wohnbereich und deren Fluchtwege Außerhalb des Lagers, kein Wohnbereich Aufstellraum des luftundurchlässigen Fertiglagers
≤ 8 ppm in Ordnung

> 8 ≤ 20 ppm

Lüften, Fachunternehmen* konsultieren in Ordnung
> 20 ≤ 60 ppm Wohnbereich lüften, kein ständiger Aufenthalt; Fachunternehmen* hinzuziehen; Beauftragung zur Untersuchung der Lagerkonstruktion/-umgebung bzw. Belüftungslösung  Belüften und kein ständiger Aufenthalt, Deckel von den Befüllstutzen draußen entfernen; Fachunternehmen* konsultieren in Ordnung, Betretungsregeln beachten, temporäres Belüften nach draußen kann sinnvoll sein
> 60 ≤ 300 ppm Haus verlassen, ggf. unmittelbare Nachbarn informieren – Feuerwehr rufen, dabei ggf. letzte bekannte Konzentration mitteilen (ohne den Gefahrenbereich zu betreten); optional: zus. Fachunternehmen* informieren  Kein Aufenthalt; draußen die Deckel temporär von den Befüllstutzen entfernen;
Fachunternehmen* hinzuziehen, um Belüftung erbeten sowie Beauftragung zur Untersuchung der Lagerkonstruktion/-umgebung bzw. Belüftungslösung
Kein Betreten/ Aufenthalt; Fachunternehmen* hinzuziehen; Beauftragung zur Untersuchung der Lagerkonstruktion/-umgebung bzw. Belüftungslösung
> 300 ≤ 1.000 ppm Haus verlassen, ggf. andere Hausbewohner ebenso dazu auffordern – Feuerwehr rufen, dabei ggf. letzte bekannte Konzentration mitteilen (ohne den Gefahrenbereich zu betreten) 

 

Handlungsanweisungen für Fachunternehmen* sind hier zu finden.


* Fachunternehmen sind ENplus-zertifizierte Pelletlieferanten und Pelletfachbetriebe. Optimalerweise sollte an erster Stelle der zuletzt beauftragte Pelletlieferant verständigt werden. 


Wenn kein CO-Warnmelder vorhanden ist und außerhalb des Pelletlagers ein starker Geruch bemerkt wird, kann ein Handeln ebenso sinnvoll sein. In dem Fall sollte ein Fachunternehmen mit einem mobilen Gerät die CO-Konzentration messen.

Die Installation eines stationären CO-Warnmelders ist nicht verpflichtend und erfolgt daher auf freiwilliger Basis. Die vorgeschriebenen Sicherheitshinweise am Zugang zum Pelletlager geben Auskunft, wann ein mobiler CO-Warner getragen werden muss. Pelletlieferanten führen einen mobilen Warner mit. 
Stationäre CO-Warnmelder sollten nicht im Pelletlager installiert werden, da der chemische Sensor durch flüchtige Inhaltsstoffe des Holzes angegriffen wird und die dauerhafte Funktionstüchtigkeit nicht sichergestellt werden kann. Zudem liegt die Konzentration im Lager ohne Querlüftung immer über der Warnschwelle der Geräte.
Der stationäre CO-Warnmelder ist, sofern gewünscht, an den Zuwegen seitlich mindestens auf Augenhöhe oder an der Decke und im ausreichenden Abstand (mind. 1 Meter) vom Zugang des Lagers anzubringen. Besonders geeignet ist der Heizraum der Feuerungsanlage.

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