Sicherheit im Pelletlager

Fachgerechte Prävention und Umgang mit CO für Experten und Einsatzkräfte

Bei dieser Seite handelt es sich um Informationen für Fachleute unter anderem aus den Bereichen Pellethandel und -produktion, SHK sowie Feuerwehr und Rettungsdienst. Handlungsempfehlungen für Verbraucher finden Sie hier

 

Holzpellets sind ein Naturprodukt mit natürlichen Abbauprozessen. Dabei kann auch das Gas Kohlenstoffmonoxid (CO) entstehen. CO ist ein giftiges, nicht wahrnehmbares, farb-, geschmack- und geruchloses Gas. Bei erhöhter Konzentration, je nach Ausmaß und Expositionsdauer, kann es die Gesundheit beeinträchtigen. 
Mit der richtigen Belüftung kann die CO-Konzentration im PelletlLager wirksam reduziert werden. Es gibt jedoch auch vorbeugende Maßnahmen bei der Anlieferung von Pellets sowie normative Vorgaben beim Lagerbau, um die übermäßige Anreicherung von CO zu vermeiden. Eine Konzentration von bis zu 20 ppm (Parts per Million) CO gilt nach den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) 900 für einen ArbeitsplatzgrenzwertArbeitsplatz als unbedenklich. Was bei höheren CO-Konzentrationen aussßerhalb des Pelletlagers empfohlen wird und welche Handlungsspielräume existieren, können Sie in den folgenden Punkten nachlesen. 
Grundsätzlich gilt: Jedes Brennstofflager bzw. jeder Aufstellraum deseines Fertiglagers benötigt Sicherheitshinweise auf der Zugangstür und ist nur mit den dort beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen zu betreten.

 

Löst ein stationärer CO-Warnmelder aus, der an einer geeigneten Position außerhalb des Pelletlagers und des Aufstellraums eines luftdurchlässigen Lagerbehälters im Gebäude installiert ist, ist abhängig von der Konzentration zu handeln, siehe Tabelle. 
Wenn kein CO-Warnmelder vorhanden ist und außerhalb des Pelletlagers starke Gerüche auftreten, können entsprechende Maßnahmen ebenso sinnvoll sein. Zuerst sollte eine fachkundige Person (z. B. Pellethändler, Heizungsbauer, Schornsteinfeger…) mit einem mobilen CO-Warner gerufen werden, um die Konzentration zu messen. CO kann auch ohne Gerüche auftreten.

 

In dieser Tabelle werden unteranderem folgende Maßnahmen aufgeführt, diese sind von der unten beschriebenen Situation abhängig.


 Nachgemessen mit mobilem CO-Warner (siehe Reiter 4.wird verlinkt auf Ausklappmodul)
 Fachunternehmen: Fenster zwecks Querbelüftung öffnen, danach Haus verlassen 
 Der Gefahrenbereich sollte auf direktem Wege verlassen werden. Dabei passierte Fenster und Türen ins Freie sollten geöffnet werden.
 Fachunternehmen: sobald Konzentration es ermöglicht*, ist die Lagerundichtigkeit zwingend zu ermitteln und zu verschließen, Lüftungskonzept überdenken
 Haus verlassen und Feuerwehr rufen

Fachgerecht gemessene Konzentration  Wohn- und Arbeitsbereich Neben dem Lager, kein Wohn- und Arbeitsbereich Aufstellraum des luftdurchlässigen Fertiglagers (kein Wohn- und Arbeitsbereich)
< 8 ppm i.O. (in Ordnung) i.O. i.O.

≥ 8 ppm < 20 ppm

Bewohner/Nutzer anweisen Wohnraum zu lüften, 

i.O. i.O.
 ≥ 20 < 60 ppm

Bewohner/Nutzer anweisen das Haus zu verlassen, 

Fachunternehmen: kein ständiger Aufenthalt, Selbstschutz beachten*,

Bewohner/Nutzer anweisen zu Lüften und Deckel von den Befüllstutzen draußen entfernen, ggf. i. O., ohnehin nur kurzzeitiger Aufenthalt zulässig entsprechend der Betretungsregeln, temporäres Belüften nach draußen kann sinnvoll sein, ggf.
≥ 60 < 300 ppm  

Bewohner/Nutzer anweisen das Haus direkt zu verlassen
Fachunternehmen: Selbstschutz beachten*,
die Deckel von den Befüllstutzen draußen entfernen, , falls Belüften erfolglos oder unmöglich

Bewohner/Nutzer  soll Raum nicht betreten

Fachunternehmen: ggf. , die Deckel von den Befüllstutzen draußen entfernen,

≥ 300 < 800 ppm Bewohner/Nutzer  darf diesen Raum nicht betreten, Fachunternehmen: Selbstschutz beachten*, Kontrolle der Nachbarräume, im Zweifel 
≥ 800 ppm

 

*Gemäß VDI 3464-1 gilt es als vollkommen unbedenklich für die menschliche Gesundheit, sich für 15 Minuten einer CO-Konzentration von 60 ppm auszusetzen. Für ein längeres Zeitintervall von bis zu acht Stunden gelten 20 ppm als Richtwert.

Hinweis mechanische Belüftung
Bei einer CO-Konzentration zwischen 60 und 300 ppm vor dem Lager liegt es im Ermessen des Pellethändlers, ob er eine mechanische Lüftungsanlage montiert und das Risiko von Fehlbedienungen durch den Endkunden eingeht. Es ist zu beachten, dass bei der Installation des Ventilators am Befüllstutzen der zweite Stutzen geöffnet sein und noch mindestens eine weitere Öffnung (bspw. Lagerraumtür) vorhanden sein muss. Es darf keinesfalls zu einem Unterdruck im Lager kommen! Bei Brandverdacht unterlassen!

Kohlenstoffmonoxid kann auf unterschiedliche Weise entstehen bzw. auftreten.


Zum einen entsteht CO bei jeder Verbrennung, insbesondere wenn diese unvollständig, also unter Sauerstoffmangel, abläuft. Gründe dafür können ein Ruhezustand des Kessels nach Feuerungsaktivität, ein Defekt an der Heizanlage oder eine unpassende Verbrennungsluftversorgung sein. Ist die Förderrate der Abgase im Schornstein reduziert oder nicht vorhanden, kann CO mit anderen Rauchgasen in das Lager strömen, wenn die Rückbrandsperreinrichtung nicht druckdicht ist. 


Zum anderen können Holzpellets u. a. CO im Rahmen eines natürlichen Abbauprozesses freisetzen, z.B. durch Oxidation von der im Holz enthaltenen Fettsäuren. Während der Pelletproduktion werden beim Pressvorgang durch Reibung hohe Temperaturen erzeugt, um den holzeigenen Bindestoff der Pellets, das Lignin, zu verflüssigen. Dabei wandern Extraktstoffe wie Fettsäuren an die Oberfläche der Pellets. Holzsorten wie bspw. Fichte, die in Deutschland hauptsächlich für die Pelletproduktion eingesetzt wird, haben verhältnismäßig wenig Fettsäuren, daher emittieren sie bei gleicher Temperatur weniger CO als bspw. Kiefer.


Es gibt weitere Einflussfaktoren, die die CO-Entstehung bzw. Anreicherung begünstigen. Die wichtigsten sind Temperatur sowie Lagerbelüftung. 


Einfluss von Temperatur auf CO-Entstehung
Der Abbauprozess, bei dem CO entsteht, ist temperaturabhängig. Herrschen entlang der Lieferkette oder in der Schüttung des gefüllten Endkunden-Pelletlagers erhöhte Temperaturen, läuft die Reaktion schneller ab. Da die CO-Entstehung ein sogenannter exothermer Prozess ist, setzt sich die Reaktion laufend fort. Sobald große Teile der Extraktstoffe abgebaut sind, reduziert sich die CO-Bildung.
Bei ENplus-zertifizierten Pellets wird sichergestellt, dass die Pellets bei der Beladung der Auslieferfahrzeuge eine Temperatur von 40 °C nicht übersteigen. Pelletlieferanten werden geschult, Pellets schnell und schonend einzublasen, damit diese möglichst kurz der warmen Kompressorluft ausgesetzt sind. 


Einfluss der Belüftung auf CO-Entstehung
Durch die relativ konstante Temperatur im Lager und dem Temperaturgefälle zwischen Tag und Nacht im Außenbereich wird Luft ausgetauscht.

 

Ein Pelletlager muss belüftet werden, um eine unbedenkliche Lagerung zu ermöglichen. 


Die verpflichtenden Anforderungen an eine Lagerbelüftung sind in der Norm DIN EN ISO 20023 „Sicherer Umgang und Lagerung von Holzpellets in häuslichen und anderen kleinen Feuerstätten“ und der normativen Richtlinie VDI 3464-1 „Emissionsminderung – Lagerung und Umschlag von Holzpellets beim Verbraucher“ festgehalten. 

KKohlenstoffmonoxid bindet sich statt des regulären Sauerstoffes an das Hämoglobin im Blut. Dadurch wird der Sauerstoffgehalt im Blut vermindert und es kommt zu Vergiftungserscheinungen. Der Prozess ist reversibel.
Die Symptome einer CO-Vergiftung hängen von der Konzentration und der Expositionsdauer ab. In der VDI 3464-1 werden die Zusammenhänge zwischen den Symptomen und der CO-Konzentration (in ppm – parts per million) sowie der Expositionsdauer abgebildet: 

CO-Konzentration Expositionsdauer Symptome
30 ppm Über 8 h Keine Symptome
100 ppm Über 3 h  Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit
300 ppm

Über 1 h 

Über 3 h 

Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit

Bewusstlosigkeit

800 ppm

Über 45 min

Über 1 h bis 2 h

Über 2 h bis 3 h

Schwindel, Übelkeit

Bewusslosigkeit

Tod

3200 ppm

 Über 5 min bis 10 min 

Über 10 min bis 20 min

Über 1 h

Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit

Bewusstlosigkeit

Tod

Quelle: VDI 3464-1 – „Emissionsminderung - Lagerung und Umschlag von Holzpellets beim Verbraucher - Anforderungen unter Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“; Tabelle 4

Der Arbeitsplatzgrenzwert für CO beträgt 20 ppm und definiert die zeitlich gewichtete Mittelwertkonzentration, bei deren Einhaltung auch bei lebenslanger beruflicher Exposition von mehr als acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte zu erwarten sind. Bei einer kurzzeitigen Exposition über 15 Minuten darf das Mittel bei bis zu 60 ppm liegen.

CO-Detektoren
CO-Detektoren sind Geräte, die das Vorhandensein von Kohlenstoffmonoxid melden. In einem CO-Detektor ist ein elektrochemischer Sensor verbaut, der die CO-Konzentration in der Umgebung misst. Je nach eingestelltem Wert und entsprechender Detektionsdauer geben sie ein Warnsignal oder Meldungen auf Apps oder andere Schnittstellen ab.
Hinweis: Ein CO-Detektor ersetzt keinen Rauchmelder. Weder stationäre CO-Warnmelder noch mobile CO-Warner sind gesetzlich vorgeschrieben. 


Stationäre CO-Warnmelder
Eine Anweisung zur korrekten Anbringung eines CO-Warnmelders finden Sie hier. Diese ist kostenlos zum Verteilen an Verbraucher im DEPI-Shop erhältlich. 
Stationäre CO-Warnmelder sollten keinesfalls im Pelletlager installiert werden, da der chemische Sensor durch flüchtige Inhaltsstoffe des Holzes angegriffen wird und die dauerhafte Funktionstüchtigkeit nicht sichergestellt werden kann. Zudem liegt die Konzentration im Lagerraum ohne Querlüftung in der Regel über der Warnschwelle der Geräte. Auch für den Aufstellraum eines luftdurchlässigen Sacksilos ist die Montage eines CO-Warnmelders nicht zu empfehlen. 
Wichtig ist, dass keine CO-Konzentrationen von über 20 ppm außerhalb des Lagers auftreten.


Mobile CO-Warner 
Mobile CO-Warner sind beim Betreten eines Pelletlagers für Fachpersonal vorgeschrieben (TRGS 900). Wenn Pelletlagerräume oder Aufstellräume für luftundurchlässige Fertigläger binnen der ersten 30 Tage nach Pelletanlieferung von Privatpersonen betreten werden müssen, darf das nur mit einem mobilen Warner erfolgen. Fasst das Lager mehr als 15 Tonnen Pellets, muss der Warner unabhängig vom Datum der Anlieferung mitgeführt werden. Für Erdlager gilt das grundsätzlich. 
Die vorgeschriebenen Sicherheitshinweise am Zugang zum Pelletlager geben Auskunft, wann ein mobiler CO-Warner getragen werden muss. Wir empfehlen Fachpersonal, immer einen mobilen CO-Warner zu tragen.

Sollte der stationäre CO-Warnmelder außerhalb des Pelletlagers oder des Aufstellraums einen Warnhinweis abgeben, ist eine Nachmessung mit einem mobilen CO-Warner durchzuführen. Dabei sollte keinesfalls der stationäre Warnmelder mobil verwendet werden, da dieser den Wert über eine Zeitspanne misst und nicht den Wert in Echtzeit anzeigt. Ein empfohlener Ablauf für die CO-Messung von Fachpersonal sieht wie folgt aus, dabei ist der Selbstschutz zu berücksichtigen und im Zweifel ist stets die Feuerwehr hinzuzuziehen. 


Voraussetzungen für die mobile CO-Messung: 

  • Nutzung eines nach EN 50291 geprüften CO-Detektors, der von einem anerkannten Prüfinstitut zertifiziert ist.
  • Programmieren des CO-Warners zur Ausgabe eines akustischen Signals bei erhöhten Werten.
  • Zweite eingewiesene Person außerhalb des potenziell CO-belasteten Bereichs in Sicht- oder Hörweite für den Notfall.
  • CO-Warner an der Oberfläche des Körpers, nicht unter Kleidung.

Vorgehen:

  • Gerät einschalten, erst dann das Haus betreten und kontinuierlich messen. Selbstschutz beachten.
  • Quelle bzw. Undichtigkeit des Lagers detektieren. 
  • Ggf. ab geringer CO-Konzentration Fenster/Türen ins Freie öffnen, kein Aufenthalt in Räumen mit > 60 ppm.

Beim Lagerbau sind die Anforderungen der Norm DIN EN ISO 20023 „Biogene Festbrennstoffe – Sicherheit von Pellets aus biogenen Festbrennstoffen – Sicherer Umgang und Lagerung von Holzpellets in häuslichen und anderen kleinen Feuerstätten“ und der Richtlinie VDI 3464-1 „Emissionsminderung – Lagerung und Umschlag von Holzpellets beim Verbraucher – Anforderungen unter Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“ einzuhalten. Wichtige Informationen sind in der Broschüre „Lagerung von Holzpellets – ENplus-konforme Lagersysteme“ zusammengefasst. 
Für die CO-Anreicherung sind insbesondere folgende Punkte relevant: 

  • Korrekte Installation der Befüllleitungen 

Die Befüllleitungen sind möglichst kurz und mit einer möglichst geringen Bogenanzahl zu installieren. Zudem sind einzelne Elemente untereinander so zu fixieren, dass bspw. keine Schrauben in den inneren Leitungsquerschnitt ragen. So können Pellets schonend eingeblasen werden. 

  • Abdichtung des Lagers ggü. angrenzenden Räumen

Wird das Lager korrekt abgedichtet, sollten keine bedenklichen CO-Konzentrationen in die angrenzenden Bereiche dringen.

Zutrittstüren oder Einstiegsöffnungen zum Pelletlager sollten dicht sein. Versorgungsleitungen oder Lüftungsschächte, die den Lagerraum durchqueren, sollten vermieden werden. Andernfalls sind auch diese sorgfältig abzudichten. Lüftungsschächte und -leitungen sind entsprechend der regionalen Brandschutzbestimmungen (LFeuVO) und des Fassungsvermögens feuerbeständig und luftdicht auszuführen. Auch Wanddurchbrüche für das Befüll- und das Austragssystem müssen sorgfältig abgedichtet werden. Fugen müssen verschlossen werden. 

  • Errichtung einer normkonformen Lagerbelüftung

Wird das Lager normkonform belüftet, wird die Anreicherung von CO minimiert. Zielsetzung sollte sein, dass binnen vier Wochen nach der Befüllung im Pelletlager keine bedenklichen CO-Konzentrationen mehr herrschen. 

Die Ausführung der Lagerbelüftung ist i. d. R. einfach und kostengünstig mit Belüftungsdeckeln sachgemäß umgesetzt. Die tiefergehenden Anforderungen sind in der Broschüre „Lagerung von Holzpellets – ENplus-konforme Lagersysteme“ einzusehen. 

  • Anbringen von Sicherheitshinweisen 

Sicherheitshinweise am Lager angebracht können durch die Informationen Personenschäden vermeiden. 

Die rosa Sicherheitshinweise des DEPV informieren über Aufstellräume luftdurchlässiger Fertigläger sowie Nebenräume, über die belüftet wird.
Die gelben Sicherheitshinweise des DEPV informieren über Aufstellräume luftundurchlässiger Fertigläger und Lagerräume.

Die Hinweise sind als Aufkleber gegen eine Versandpauschale kostenlos im DEPI-Shop erhältlich. 

  • Dokumentation

Wird der Aufbau der Heizanlage und des Lagers dokumentiert, kann der Pelletlieferant anhand dieser Informationen schonend einblasen. Hierfür sollte das Übergabeprotokoll des DEPI genutzt werden. Der Endkunde sollte dieses beim Installateur einfordern. Die entsprechenden Normen fordern die Verwendung des Übergabeprotokoll. . Es ist vom Installateur an den Kunden zu übermitteln und zu erläutern. Auch bei selbstgebauten Lagern kontrolliert der Heizungsbauer die Konstruktion und prüft insbesondere die Belüftungseinrichtung. Zudem wird der Lieferant über die Belüftungslösung, die Verpflichtung zum Ausschalten der Feuerungsanlage und die Hinweise zum Betreten informiert.

  • Kundeninformation

Wird der Endkunde sachgemäß informiert und beraten, können Fehlerquellen vermieden werden. Das Pelletlager als Brennstofflager ist verantwortungsbewusst zu behandeln. 

  • Fachinformation

Das DEPI führt Fachschulungen durch, bei denen Informationen zu Produktion, Handel, Lagerung, Brandschutz und Qualität von Holzpellets vermittelt werden. Heizungsbauer, die an der Schulung teilgenommen haben, dürfen sich Pelletfachbetrieb nennen. 

Die Anforderungen an die Pelletproduktion (in Anlehnung an die Norm DIN EN ISO 17225-2 „Biogene Festbrennstoffe — Brennstoffspezifikationen und -klassen — Teil 2: Klassifizierung von Holzpellets“), den Pellethandel und die Pelletlieferung werden im Zuge der ENplus-Zertifizierung reguliert (s. ENplus-Handbuch „ENplus-Standard – ENplus-Holzpellets –Anforderungen an Unternehmen – ENplus ST 1001“).
Bei der Lieferung von Pellets sind auf der Brennstoffseite bestimmte Anforderungen einzuhalten, um die Entstehung von CO möglichst gering zu halten. 

  • Temperaturmessungen und Temperaturgrenzwerte

Wird sichergestellt, dass die Temperatur beim Verladen niedrig ist, läuft die Reaktionsgeschwindigkeit bei der CO-Bildung langsam ab. 

Die Temperatur von losen Pellets darf beim Warenausgang nicht über 40 °C liegen. Die Temperatur ist während des Verladens ein Mal am Tag zu kontrollieren. 

  • Sieben

Vor der Beladung von Transportfahrzeugen muss der Feinanteil abgesiebt werden,
um sicherzustellen, dass dieser 1 m-% nicht übersteigt. Die Feinanteilabscheidung muss so konstruiert sein, dass sie den Feinanteil von 10 m-% auf unter 1 m-% reduzieren kann. Auf diese Weise wird die Reaktionsoberfläche verringert, wodurch die Entstehung von CO reduziert werden kann.

  • Ablagern – empfohlen 

Eine gewisse Ablagerungsdauer der Pellets wird nicht vom ENplus-Zertifizierungsprogramm vorgeschrieben. Jedoch ist das eine sinnvolle Präventionsmaßnahme gegen CO-Anreicherung sowie Geruchsbildung. Pellets aus extraktstoffreichen Baumarten, die ein erhöhtes Risiko für die Bildung von CO haben, sollten in eigens dafür vorgesehenen Silos länger zwischengelagert werden. Dadurch fällt die CO-Konzentration beim Verbraucher geringer aus. Ergänzend oder alternativ dazu kann bereits der Rohstoff vor dem Pressvorgang länger gelagert werden, um die Extraktstoffe abzubauen.

  • Schonendes Einblasen 

verpflichtend:

Werden die Pellets schonend eingeblasen, entsteht weniger Feinanteil. Schonendes Einblasen zeichnet sich durch einen hohen Pelletmassenstrom aus, sodass Pellets nicht zu lange in der warmen Kompressorluft des Silofahrzeugs verbleiben und erwärmt werden. 

Wie Pellets schonend eingeblasen werden können, wird bei den ENplus-Fahrerschulungen vermittelt. Alle Fahrer von Transportfahrzeugen für Kleinlieferungen ≤ 20 t mit Kontakt zu Endverbrauchern müssen mindestens einmal pro Zertifizierungsperiode an einer Schulung über schonende Pelletlieferung und -lagerung teilnehmen. Bevor der Fahrer seine Arbeit erstmals aufnimmt, muss er in die korrekte Handhabung der Ausrüstung eingewiesen werden.

optional: 

Transportfahrzeuge können mit Förderluftkühlung versehen werden, um das Aufheizen der verdichteten Luft beim Einblasen zu reduzieren. Im Rahmen der Tourenplanung können kritische Abladestellen mit langen Einblastrecken bevorzugt an kälteren Tagen bzw. Tageszeiten beliefert werden.

  • Dokumentation

Der Abladevorgang und der Lagerzustand müssen vom Fahrer im Lieferprotokoll* dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient auch der rechtlichen Absicherung des Fahrers. Folgelieferungen können anhand dessen optimiert werden. 

  • Kundeninformation

Wird der Endkunde sachgemäß informiert und beraten, können Fehlerquellen vermieden werden. Das Pelletlager als Brennstofflager ist verantwortungsbewusst zu behandeln. 

Meldet der Endkunde oder Pelletlieferant eine erhöhte CO-Konzentration, ist gemäß der Arbeitsempfehlung des DFV und der AGBF „Brandbekämpfung in Holzpelletlagern“ zu handeln.

 
Vorab: Es ist erst von einem Glutnest/Brand im Pelletlager auszugehen, wenn eine CO-Konzentration von > 2.000 ppm im Pelletlager herrscht. Auch in diesem Fall ist genug Zeit für das Löschen, da ein Glutnest sich langsam ausbreitet – daher sollte nicht überstürzt gehandelt und Sicherheitshinweise sollten beachtet werden. 


Ein Pelletlager sollte nicht mit Wasser gelöscht werden. Im Brandfall werden betroffene Pellets mit einem Kanalsaugwagen abgesaugt und danach im Freien abgelöscht oder der Brand wird mit Inertgas erstickt.


Bis zu einer Konzentration von 2.000 ppm sollten während der Lüftung regelmäßige Temperaturmessungen in der Schüttung durchgeführt werden. Erzielt die Belüftung keinen Effekt, sollten die Pellets abgesaugt werden.


Im Folgenden wird eine Einsatzkurzinformation der Arbeitsempfehlung abgebildet. 

Quelle: Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes - Brandbekämpfung in Holzpelletlagern, 2023-07 

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