31. August 2026
Wer seine in die Jahre gekommene Pelletheizung durch ein neues, effizienteres Modell ersetzen möchte, kann dafür noch bis zum Jahreswechsel die volle staatliche Förderung nutzen. Möglich sind Fördersätze von bis zu 70 Prozent, bei niedrigem Haushaltseinkommen sogar bis zu 80 Prozent – bei aktuell max. 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das bis zu 22.400 Euro Zuschuss. Denn die sogenannte Grün-zu-Grün-Förderung – also der Zuschuss beim Austausch einer bestehenden Holzheizung durch eine neue – wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2027 deutlich eingeschränkt. Das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) rät daher allen, die eine Modernisierung ihrer Pelletheizung planen, den Förderantrag jetzt noch zu stellen.
Bislang können auch Eigentümer eines bereits bestehenden Pellet- oder anderweitig erneuerbaren Heizsystems, die auf ein neueres Modell umsteigen möchten, die BEG-Förderung in Anspruch nehmen – auch wenn ihre bisherige Anlage schon mit erneuerbaren Energien betrieben wurde. Diese Möglichkeit wird ab dem kommenden Jahr eingeschränkt: Für Anlagen, die ab dem Jahr 2008 eingebaut wurden, entfällt die Förderung beim Austausch dann vollständig. Bei noch älteren Bestandsanlagen wird sie spürbar reduziert.
„Wer seine ältere Pelletheizung erneuern möchte, sollte sich die hohe Förderung sichern. Es bleiben dann drei Jahre Zeit, um ganz entspannt die Maßnahme umzusetzen", rät Martin Bentele, DEPI-Geschäftsführer. „Nach dem Jahreswechsel wird die Förderung für diesen Schritt deutlich unattraktiver."
Aktuell erhalten Eigentümer beim Umstieg von einem fossilen Wärmeerzeuger (z.B. mit Erdöl oder -gas beitrieben) auf eine Pelletheizung eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro können zusätzlich einen Einkommens-Bonus von 10 bis 40 Prozent beantragen. Wer eine alte Öl-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung – oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung – ersetzt, erhält zusätzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent. Auch dieser Bonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 vollständig. Die maximal förderfähigen Kosten sind bei 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus gedeckelt; auch dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 im selben Rhythmus.
Wichtig zu wissen: Wer den Förderantrag rechtzeitig stellt, sichert sich die geltenden Konditionen – muss die neue Heizung aber nicht sofort einbauen lassen. Ist der Antrag von der KfW bewilligt, bleiben 36 Monate Zeit, um die Maßnahme mit einem Fachbetrieb zu planen und umzusetzen. So lassen sich die weiteren Schritte in aller Ruhe angehen, ohne dass die zugesagte Förderung verfällt.
Einen kompakten Überblick über alle geltenden Fördersätze und Bedingungen bietet der DEPI-Flyer „Mehr Karma. Mehr Cash.". Die DEPI-Webseite bietet außerdem Informationen zu Fördermöglichkeiten für Holzheizungen sowie eine Übersicht geschulter Fachbetriebe in ihrer Nähe.
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