Noch in diesem Jahr die Heizung tauschen? (Service)

21. April 2023

Zwei Handwerker montieren einen Pelletkessel.

Alter Ölkessel raus – neue Pelletheizung rein. Wer sich noch in diesem Jahr für den Einbau eine Heizung auf Basis regenerativer Energien entscheidet, hat Anspruch auf eine hohe Förderung von maximal 20 Prozent – ohne Solarpflicht.


Berlin, 21.04.2023 • Wenn es um die Förderung neuer Heizungen geht, gab es in den letzten Jahren viel Bewegung. Mittlerweile verändern sich die Rahmenbedingungen fast von Jahr zu Jahr – oft gibt es weniger Geld vom Staat oder die Auflagen verschärfen sich. Eigenheimbesitzer, die darüber nachdenken, ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen ein Heizsystem auf Basis regenerativer Energien auszutauschen, sind daher gut beraten, die nächsten Schritte möglichst noch in diesem Jahr einzuleiten.
 

Denn wer sich heute für den Einbau einer Holzzentralheizung oder eines Pelletkaminofens mit Wassertasche in ein Bestandsgebäude entscheidet, kann auf üppige staatliche Unterstützung bauen. 20 Prozent der Kosten gibt es als Steuererstattung zurück. Dieser Zuschuss muss nicht wie die direkte Förderung vor Auftragsvergabe beantragt werden, sondern einfach in den drei Jahren nach dem Einbau in die Steuererklärung eingetragen werden. Eine Solarpflicht gibt es hier nicht.
 

Wer beim Heizungstausch gleich auf zwei erneuerbare Techniken setzt, kann auch einen Direktzuschuss für die Investitionskosten beantragen. Für Pellet-Zentralheizungen in Kombination mit Solarthermie oder einer Warmwasser-Wärmepumpe gelten seit Jahresbeginn zwei Förder­sätze: 20 Prozent oder 10 Prozent. 

  • 20 Prozent gibt es, wenn eine funktionstüchtige Öl- oder Kohleheizung, eine Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ausgetauscht wird.  

  • 10 Prozent gibt es, wenn eine neuere Gasheizung oder eine Holzheizung mit einer Holz-Hybridanlage ersetzt wird.

 

Weitere Informationen und Materialien:

 

 

 

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