30. Oktober 2025
Seit dem Koalitionsvertrag wird wieder viel über die Wärmewende diskutiert. Immer noch steht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Mittelpunkt, umgangssprachlich oft Heizungsgesetz genannt. Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist spätestens seit den Verhandlungen über den Bundeshaushalt wieder Thema. Doch was gilt momentan, was wird vielleicht nur kontrovers diskutiert, was steht für nächstes Jahr bereits fest? Lassen Sie uns mit ein paar Mythen aufräumen, damit Sie Ihre Kunden optimal beraten können.
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Sollte in der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) ein Wärmenetz vorgesehen sein und dieses auch tatsächlich gebaut und in Betrieb genommen werden, führt dies nicht dazu, dass erneuerbare Heizsysteme stillgelegt werden müssen. Dies zeigt ein Gutachten von Dr. Miriam Vollmer, Spezialistin im Energierecht, im Auftrag des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP). Hier heißt es, dass ein solcher Eingriff nicht verhältnismäßig wäre und damit rechtlich nicht durchsetzbar. Daher kann ohne Bedenken auch in solchen Gebieten schon zum erneuerbaren Heizen gewechselt werden.
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Die gute Nachricht vorweg: Weder 2025 noch 2026 sind, aller Wahrscheinlichkeit nach, effektive Kürzungen der BEG im Gesamtbudget zu erwarten. Die Förderung scheint in der nahen Zukunft gesichert. Jedoch sollte nicht auf eine bessere Förderung mit höherer individueller Summe gewartet werden. Das heißt, lieber gleich investieren und vom aktuellen, attraktiven Zuschuss profitieren!
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Auf den Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) muss niemand warten, um zu wissen, ob sich ein Heizungstausch lohnt. Wird ein Wärmenetz geplant, kann es bis zur Anschlussmöglichkeit noch Jahre dauern. Außerdem garantiert die KWP auch nicht die Möglichkeit zum Anschluss an ein Wärmenetz. Daher sollte die Heizung lieber gleich getauscht werden, bevor es später unnötig teuer wird, mit Fossilen zu heizen. Denn in zwei Jahren wird der CO2-Preis und damit die Kosten für das Heizen mit Fossilen stetig steigen.
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Unabhängig davon, was mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) passiert: Ein Wechsel auf erneuerbares Heizen wird immer notwendig sein. Laut dem aktuellen GEG dürfen ab dem 1. Januar 2045 keine fossilen Heizkessel mehr betrieben werden. Ob bis dahin die Kommunale Wärmeplanung (KWP) abgeschlossen und umgesetzt ist, spielt dabei keine Rolle. Sollte die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im GEG abgeschafft werden, verpflichtet die EU Deutschland weiterhin dazu, bestimmte Ziele bei der CO₂-Einsparung im Gebäudesektor zu erreichen. Ohne den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme, wie zum Beispiel die Pelletheizung, sind diese Ziele nicht realisierbar. Strafzahlungen drohen, die im Endeffekt alle Steuerzahler treffen würden.
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Das Haus energetisch zu sanieren, um sich vor dem Heizungstausch zu drücken, ist keine Lösung. Denn wie eine Studie des IW Köln kürzlich feststellte, führt der sogenannte Rebound-Effekt häufig dazu, dass effektiv mehr geheizt wird. Durch die energetische Sanierung sinken die Heizkosten, was viele Haushalte dazu verleitet, die Raumtemperatur zu erhöhen. Beim Heizen mit fossilen Energien ist das schlecht fürs Klima – und mit dem steigenden CO2-Preis künftig auch für den Geldbeutel.
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