15. September 2026
In die Zukunft investieren: Wer den Austausch einer alten Heizung gegen eine förderfähige Pellet-Zentralheizung oder einen wasserführenden Pelletkaminofen plant, sollte sich frühzeitig beraten lassen und den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Wer eine alte Heizung gegen eine förderfähige Pellet- oder Holzheizung tauschen möchte, kann Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Eine frühzeitige Planung mit einem Fachbetrieb erleichtert die technische Auslegung und die Antragstellung.
Für ein Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW derzeit förderfähige Kosten bis zu 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag alle sechs Monate um 750 Euro. Welche Kosten im Einzelfall förderfähig sind, sollte mit Experten aus dem Pelletfachbetrieb vor Ort besprochen werden.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer das Haus selbst bewohnt und nur wenig verdient, kann weitere Unterstützung in Anspruch nehmen – abhängig vom Einkommen. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Zudem kann für eine Übergangsfrist noch ein Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch bestimmter alter Heizungen beantragt werden. Bis zum 1. Februar 2027 beträgt der Zuschuss 16 Prozent, danach sinkt er halbjährlich um vier Prozentpunkte. Der Bonus gilt nur für Anträge bis zum 31. Juli 2028. Konkret: Je nach eigener finanzieller Situation und abhängig vom alten Heizsystem gibt es maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss.
Wichtig zu wissen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Vor der Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen erforderlich, danach bleiben dann 36 Monate Zeit, um die neue Pellet- oder Holzheizung einzubauen.
Ergänzend zur Zuschussförderung kann ein KfW-Ergänzungskredit beantragt werden, um die Finanzierung zu ermöglichen
Weitere Informationen gibt es online hier oder beim Pelletfachbetrieb vor Ort.
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