Umstieg auf erneuerbare Energien (Service)

Heizungswechsel wird weiter gefördert

10. Januar 2023

Zwei Handwerker montieren einen Pelletkessel.

Der Alte geht, der Neue kommt: Wer seinen alten Ölbrenner gegen einen neuen Pelletkessel austauscht, bekommt vom Staat ein Fünftel der Kosten erstattet.
 

Berlin, 10.01.2023 • Wer 2023 seine alte Öl-, Kohle- und Gasheizung austauschen möchte, um erneuerbare Energie zu nutzen, hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. Für Pelletheizungen kann zwischen einer Bundesförderung oder einer Steuerermäßigung gewählt werden. Dabei beträgt die Erstattung in den meisten Fällen 20 Prozent der Investitionskosten. Das gilt auch für Holzfeuerungen mit Hackschnitzeln oder Scheitholz sowie für wasserführende Pelletkaminöfen. 
 

Die Förderungen wurden zum Jahresanfang erneut angepasst. 20 Prozent Förderung erhalten Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, wenn sie eine alte Öl- oder Kohleheizung, eine Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Holzzentralheizung ersetzen. Wird eine andere Heizungsart ausgetauscht oder bleibt eine fossile Heizung in Betrieb, beträgt der Fördersatz 10 Prozent. Die Förderung wird für maximal 60.000 Euro anrechenbare Kosten pro Wohnung gezahlt. In einem Einfamilienhaus erhält ein klimafreundliches Heizsystem mit Holz so bis zu 12.000 Euro vom Staat. Voraussetzung ist, dass die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert wird. 
 

Wird keine Solaranlage installiert oder nur der Heizkessel getauscht, können für die Installation einer klimafreundlichen Pelletheizung ebenfalls 20 Prozent der Investition erstattet werden. Die Kosten sind dazu im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Innerhalb von drei Jahren wird die Förderung dann von der Einkommenssteuer abgezogen. Vorteil: Die Förderung kann auch nach dem Einbau der neuen Pelletheizung in Anspruch genommen werden und zwar für deutlich höhere Investitionskosten (bis zu 200.000 Euro). Bis zu 40.000 Euro Erstattung sind über die Steuerrückzahlung möglich. 
 

Weitere Informationen und Materialien:

 

 

 

 

 

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