Holzpellets bleiben verlässliche Heizalternative

Das ändert sich 2026

7. Januar 2026

Wenig Neues bringt der Januar in diesem Jahr für den Wärmemarkt: Die angekündigten Anpassungen am GEG lassen weiter auf sich warten. Die größte Änderung: Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt von 55 Euro auf mindestens 55 bis maximal 65 Euro. Damit beginnt der Umstieg von Festpreisen auf ein Handelssystem. Zu erwarten ist, dass sich der Preis am oberen Ende des Preiskorridors bewegt. Holzbrennstoffe sind davon nicht betroffen. Daher gilt: Das Heizen mit Holzpellets bleibt eine zuverlässige, effiziente und preisgünstige Alternative.

Jetzt Heizungstausch angehen und Förderung sichern

Für die Jahre 2025 und 2026 stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, um Förderan-träge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu bewilligen. Nach der Zusage erfolgt die Auszahlung zuverlässig; spätere Anpassungen der Förderbedingungen wirken sich nicht aus. Ob die Fördersätze künftig gekürzt werden, ist derzeit offen.
Daher gilt: Ein frühzeitig eingereichter Antrag für den Heizungstausch hin zu Pellets sichert die aktuellen Fördersätze von bis zu 70 Prozent. Nach der Bewilligung bleiben bis zu 36 Monaten für die Umsetzung. Wichtig ist eine sorgfältige Vorbereitung, da fehlerhafte Unterlagen oder unzureichend geplante Maßnahmen zu Problemen führen können. Fachkundige Unterstützung bieten Energieberater oder geschulte Heizungsbauer, etwa Pelletfachbetriebe. Eine Liste gibt es unter www.pelletfachbetrieb.de

CO2-Preis im Wärmemarkt steigt – Pelletheizungen ausgenommen

Ab 2026 steigt der CO2-Preis im Wärmemarkt auf einen Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, parallel zur Einführung eines Handelssystems. Da die Klimaziele im Gebäudesektor bislang nicht erreicht wurden, ist mit Preisen am oberen Rand dieser Spanne zu rechnen. Für Haushalte, die weiterhin mit Öl, Gas oder Kohle heizen, ergeben sich dadurch jährliche Mehrkosten von über 100 Euro. Für biogene Brennstoffe wie Pellets und Hackschnitzel wird kein CO2-Preis fällig. Deshalb werden Pelletheizungen immer mehr zur Alternative: Sie sind effizient, sauber und nutzen einen klimafreundlichen Rohstoff, der regional verfügbar ist. 

Heizungslabel nicht mehr verpflichtend – 
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG)

Mit der Anpassung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) soll die Verpflichtung für Bezirksschornsteinfeger entfallen, auf älteren Heizungsanlagen ein nationales Heizungslabel anzubringen. Das seit Januar 2017 bestehende Label sollte bei Heizkesseln ab einem Alter von 15 Jahren die Energieeffizienz auf einen Blick sichtbar machen. Eine Evaluation aus dem Jahr 2020 zeigte, dass weder die Zahl der Heizkesseltausche noch die erzielten Energieeinsparungen den Erwartungen entsprachen. Vor diesem Hintergrund wird das nationale Heizungslabel im Zuge der Entbürokratisierung abgeschafft. Der Gesetzesänderung müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

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