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Übergangsfrist für alte Kaminöfen läuft ab
Pelletkaminöfen moderner und komfortabler Ersatz



Berlin
, 17.12.2020
Für 775.000 mit Scheitholz betriebene Kaminöfen, auch Einzelraumfeuerungsanlagen genannt, die von 1985 bis 1994 installiert wurden, läuft Ende 2020 die von der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) eingeräumte Übergangsfrist ab.
Die Kaminöfen müssen dann erstmals Grenzwerte für Staub (150 mg/m³) und Kohlenmonoxid (4.000 mg/m³) einhalten. Werden diese Anforderungen auf dem Prüfstand nicht eingehalten, ist alternativ auch der Nachweis durch eine Messung des Schornsteinfegers möglich. Andernfalls müssen die Anlagen stillgelegt oder teuer nachgerüstet werden. Stattdessen bieten sich moderne Pelletkaminöfen als Ersatz an. Bei weiter betriebenen Scheitholzkaminöfen leistet auch der Einsatz von qualitätsgesicherten Holzbriketts mit niedrigem Aschegehalt einen Beitrag zur Emissionsminderung.
Pelletkaminöfen werden automatisch betrieben und können digital gesteuert werden. Sie zeichnen sich durch ein modernes Design und einen hohen Komfort aus, da die Pellets von allein nachrutschen und das ständige Nachlegen von Holz entfällt. Der genormte und zertifizierte Energieträger Holzpellets sorgt gegenüber Scheitholz für niedrige Staubemissionen und für eine sehr hohe Effizienz.
Bezugsquellen von zertifizierten ENplus-Briketts