Im letzten Jahr sind die Preise von Heizenergie dramatisch gestiegen – der Staat griff ein, um finanziell zu entlasten. Davon profitieren nun auch Besitzer von Pelletheizungen, die rückwirkend Rechnungen aus 2022 einreichen können, um einen finanziellen Zuschuss zu beantragen.
Berlin
, 22.03.2023•
Auch Haushalte, die mit Holzpellets heizen, werden rückwirkend finanziell entlastet. Vorgesehen ist eine Unterstützung von maximal 2.000 Euro pro Privathaushalt. Um den Zuschuss zu beantragen, muss eine Rechnung für die Bestellung von Pellets eingereicht werden, die vor dem 1. Dezember 2022 ausgestellt wurde.
Der Preis für Pellets wird auf einen Referenzpreis gedeckelt, der dem Doppelten des Vorjahresdurchschnitts entspricht. Bis zu dieser Grenze müssen Kunden die Verteuerung allein tragen. An den darüberliegenden Kosten beteiligt sich der Staat mit 80 Prozent. Ausgezahlt wird der Betrag von der jeweiligen Landesregierung. Es gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro. Welcher Referenzpreis gilt und ab wann und wie Anträge gestellt werden können, ist weitgehend unklar. In Berlin können bereits Anträge auf den Zuschuss gestellt werden. Für den geplanten Härtefallfond werden 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt.
Zur Antragsstellung:
Berlin: Heizkostenhilfe Berlin (Antrag über die Investitionsbank Berlin)
Für Unternehmen
Auch für kleine und mittlere Unternehmen, die durch die gestiegenen Energiekosten außergwöhnlich belastet sind, hat die Bundesregierung finanzielle Hilfen in Aussicht gestellt. Auch hier liegt die Ausgestaltung der Antragsstellung und Abwicklung in der Hand der Bundesländer. In mehreren Bundesländern können die Härtefallhilfen bereits beantragt werden.
Zur Antragsstellung:
Berlin: Heizkostenhilfe Berlin (Antrag über die Investitionsbank Berlin)
Bayern: Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
NRW: Härtefallhilfe KMU Energie (Antrag über die NRW.BANK, Hilfen für Pelletheizungen erst in Stufe 3 möglich, Zeitpunkt noch unbekannt)
Hessen: Härtefallhilfen KMU Energie-Hessen
Thüringen: Thüringer Existenzsicherungsprogramm (Antragstellung nur noch bis 31.3.2023 möglich)
Bremen: Härtefallhilfen Energie Bremen (Antrag über die BAB-Förderbank - Kundenportal BAB Förderbar)
Saarland: Härtefallhilfen Energie Saarland
Baden-Württemberg: Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen – Förderlinie 2022 (Antrag ber die L-Bank)
Sachsen (Antragstellung ab 12. April 2023 möglich)
Kostenfreie Telefonhotline zu den Energiepreisbremsen
Das BMWK stellt eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 0800-78 88 900 erreichbar.