Login
Lukrative Förderung von Pelletheizungen (Service)
Der Einbau einer klimafreundlichen Pelletheizung wird vom Staat deutlich unterstützt. Am meisten Zuschuss bekommen Eigenheimbesitzer, die ihren alten Ölkessel ersetzen. Aber auch im Neubau gibt es staatliche Zuschüsse, wenn bestimme Anforderungen eingehalten werden.
Berlin
, 18.05.2021
Wer sich dafür entscheidet, sein Wohngebäude künftig mit Holzpellets zu beheizen, muss sich wegen der Finanzierung nur wenig Sorgen machen. Wird beispielsweise eine alte Ölheizung gegen ein modernes Pelletsystem getauscht, erstattet der Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mindestens 45 % der Kosten. Alternativ gibt es zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 60.000 € je Wohnung. Der rückzuzahlende Kreditbetrag wird dann um den Zuschuss in Höhe von 45 % gemindert („Tilgungszuschuss“). Seit dem 1. Juli ist es noch einfacher, diese Finanzierungsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen, weil es dann die Möglichkeit gibt, bei der KfW eine Kreditförderung inkl. Tilgungskredit für die gesamte Einzelmaßnahme zu beantragen. Dann ist nur noch ein Antrag notwendig. Wer keinen Kredit benötigt, kann seine Förderung in gleicher Höhe beim BAFA beantragen.

Auch bei Neubauten wurde die staatliche Unterstützung für den Einbau von Holzzentralheizungen und wasserführenden Pelletkaminöfen vereinfacht. Sie werden von der KfW gefördert, wenn das Eigenheim ein sogenanntes Effizienzhaus wird. Dabei darf das Gebäude bestimmte Anforderungen an den Primärenergiebedarf pro Quadratmeter und die Wärmedurchlässigkeit der Gebäudehülle nicht überschreiten. Seit 1. Juli 2021 gibt es zur Finanzierung der Baumaßnahmen nicht nur einen zinsgünstigen Kredit mit attraktiven Tilgungszuschüssen, sondern es ist auch ein direkter Investitionszuschuss möglich. Der Zuschuss ist in beiden Fällen gleich hoch.
Weitere Informationen und Materialien:
  • Weitere Informationen zur Förderung