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Heizungsförderung jetzt auch bei Austauschpflicht (Service)
45 Prozent auch für 30 Jahre alte Heizung möglich
Wer ein Haus kauft oder erbt, dessen Heizung älter als 30 Jahre ist, kann seit Jahresbeginn hohe staatliche Förderungen in Anspruch nehmen – wenn die neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energieträger wie Holzpellets arbeitet.
Berlin
, 14.01.2021
Der Staat setzt auch 2021 sein beeindruckendes Förderprogramm fort: Eigenheimbesitzer, die sich von ihrer alten und klimaschädlichen Heizung trennen, bekommen weiterhin erhebliche Zuschüsse für die Umstellung auf ein Heizsystem, das erneuerbare Energien nutzt.
Bis Ende letzten Jahres gab es allerdings Ausnahmen, die im Einzelfall auf Unverständnis stießen. Wer als Erbe oder Käufer zum Besitzer eines Eigenheims wurde, dessen Heizung älter als 30 Jahre war, musste die alte Heizung stilllegen und in ein neues System investieren, ohne Anspruch auf Fördergelder zu haben. Seit Jahresanfang sind nun auch diese Fälle nicht mehr von der Förderung ausgeschlossen. Konkret: Wer ein Haus mit einer 30 Jahre alten Ölheizung erbt und diese gegen eine moderne Holzpelletheizung austauscht, bekommt mindestens 45 Prozent der Kosten vom Staat erstattet. Die Förderung bezieht sich nicht nur auf die Kosten für den Kessel, sondern auch auf Ausbau und Entsorgung der alten Öltanks, Einbau des Pelletlagers und auf andere Arbeiten, die mit dem Austausch direkt in Zusammenhang stehen.
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