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Holzpellets sind ein genormter Brennstoff. Jeder Hersteller muss sich an bestimmte Auflagen halten, um damit ein einwandfreies und energieeffizientes Heizen zu ermöglichen. Ab 2010 verschärfen sich die Qualitätsanforderungen für Pellets, wenn die neue EU-Norm EN 14961-2 in Kraft tritt. Für den Verbraucher bietet das neue System verschiedene Vorteile: Unter anderem gewährleisten strengere Werte einen reibungslosen Verbrennungsvorgang.
ENplus: Das neue Zertifikat für Deutschland
In Deutschland werden Holzpellets über allgemein gültige Normen hinaus zertifiziert. Mit der EU-Norm verlieren nationale Zertifikate ihre Gültigkeit. Daher führt das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) ein Zertifikat auf dem deutschen Markt ein, das die Richtlinien der EU-Norm bereits heute übertrifft. ENplus stellt nicht nur die Qualität bei der Pelletproduktion sicher, sondern überprüft auch Handel und Logistik. Dadurch ist eine lückenlose Qualitätssicherung und Transparenz vom Produzenten bis zum Endverbraucher sowie internationale Vergleichbarkeit möglich. Das ENplus-Zertifizierungssystem wurde vom DEPI entwickelt, um einen wirksamen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Denn ENplus-Pellets erfüllen in Zukunft noch strengere Qualitätskriterien, als es die bisherigen nationalen Standards vorgeben.
Mehr über das Zertifikat ENplus erfahren Sie hier >
| Das EU-Qualitätssiegel ENplus setzt neue Maßstäbe für Holzpellets: |
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- Hohe Qualitätssicherheit
durch strengere Ansprüche an Holzpellets
- Umfassende Transparenz
durch lückenlose Produkt- und Prozesskontrolle
- Wirksamer Verbraucherschutz
durch strikte Umsetzung der EU-Norm
- Breite internationale Verfügbarkeit
durch europaweite Akzeptanz bei Produktion und Handel
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| Die EU-Norm im Detail |
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Europaweit lösen drei neue Qualitätsklassen innerhalb der EU-Norm die bisherigen länderspezifischen Regelungen ab. Für den Endverbraucher ist die Holzpelletklasse A1 relevant. Sie weist die strengsten Werte auf und basiert weitestgehend auf der bekannten DINplus-Qualität. Die Klasse A2 umfasst künftig Pellets mit einem Aschegehalt bis zu einem Prozent. Erstmalig werden auch Industriepellets (Klasse B) berücksichtigt. |
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