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Förderkonditionen für Unternehmen und Kommunen 

Förderkonditionen für Unternehmen und Kommunen


  Gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie beispielsweise Solaranlagen und Pelletheizungen. über das Marktanreizprogramm „Premium“ unterstützt das BMU die Anschaffung und Inbetriebnahme von Holzpellet- und Hackschnitzelfeuerungen mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen der KfW und mit Tilgungszuschüssen.

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die unter die sogenannten De-minimis-Regelungen oder die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung fallen.

Förderfähig sind:
  • Automatisch beschickte Anlagen über 100 kW Nennwärmeleistung zur Verbrennung fester Biomasse
  • Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung
  • Nahwärmenetze, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Große solarthermische Anlagen ab 40 m2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden
Bedingungen   Bedingungen
Um einen Kredit zu erhalten, muss die zu installierende Anlage mindestens sieben Jahre in Betrieb sein. BMU und KfW fördern bis zu 100 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten; maximal zehn Millionen Euro je Vorhaben. Unternehmen und Privatpersonen reichen die Anträge vor Projektbeginn auf den entsprechenden Vordrucken über ihre Hausbank bei der KfW-Förderbank ein. Kommunen schicken die Anträge direkt an die KfW. Das Investitionsvorhaben startet offiziell mit dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Bereits vor der Antragstellung dürfen Auftraggeber Planungsleistungen in Anspruch nehmen.

Antragsunterlagen für die Antragstellung „Premium“ bei der KfW:
  • Antragsformular
  • Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses
  • Checkliste „Investitionsmehrkosten“

Die Kombination mit anderen KfW-Programmen ist in der Regel nicht möglich. Investoren können jedoch zusätzliche Fördermittel in Anspruch nehmen, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen und Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Zusätzlich zum Marktanreizprogramm des BMU bieten die einzelnen Bundesländer spezielle Förderprogramme für Kommunen an.
Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen sowie zu den Förderbedingungen erhalten Sie in der Förderfibel sowie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de.


Förderung kommunaler Sanierungsmaßnahmen > 
 
Förderfibel

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      >> Informationen zur 1.  BImSchV finden Sie hier














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