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Förderung kommunaler Sanierungsmaßnahmen |

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Seit Jahresbeginn unterstützt die KfW auch Kommunen bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ können Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit günstige Kredite erhalten.
Die Sanierung kann als „Gesamtmaßnahme energetische Sanierung auf Neubau-Niveau“ oder in Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Voraussetzung: Die Gebäude wurden vor dem 1. Januar 1990 fertig gestellt und ein Fachunternehmen führt die Sanierungsmaßnahmen durch.
Förderfähige Einzelmaßnahmen sind beispielsweise
- Wärmedämmung an Wänden, Keller oder Dach,
- der Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung oder
- die Installation einer Heizanlage auf Basis erneuerbarer Energien wie Holzpellets.
Die Umsetzung der Maßnahmen kann dabei einzeln oder im engen zeitlichen Abstand als Maßnahmenpaket erfolgen. In Gebieten der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Gebiete) werden bis zu 100 Prozent, in sonstigen Gebieten bis zu 70 Prozent der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) finanziert.
| Darlehenshöchstbeträge |
| Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau |
350 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche |
| Einzelmaßnahme |
50 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche |
| Maßnahmenpaket mit zwei bis drei Einzelmaßnahmen |
200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche |
| Maßnahmenpaket mit mehr als drei Einzelmaßnahmen |
zusätzlich 50 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche je weiterer Maßnahme; maximal 300 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche |
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf jedoch die Summe der Ausgaben nicht übersteigen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Förderprogramms „Erneuerbare Energien“ für dieselbe Maßnahme ist unzulässig.
Unterlagen für die Antragstellung bei der KfW:
- Antragsformular
- zusammenfassende Projektbeschreibung
- vom Antragsteller und vom Sachverständigen unterschriebenes KfW-Formular „Bestätigung zum Kreditantrag“ mit Formular-Nr. 142 771 bei einer energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau bzw. Formular-Nr. 142 761 bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen
Zweckverbände müssen zusätzlich die Verbandssatzung sowie die aufsichtsbehördliche Genehmigung einreichen. Falls nötig, fordert die KfW ergänzende Unterlagen an.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderfibel sowie unter www.kfw-foerderbank.de.
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>> Informationen zur 1. BImSchV finden Sie hier |
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