- Abnehmende Geruchsbildung durch permanenten Luftaustausch
- Dauerhafte selbstständige Durchlüftung durch natürliche Druckunterschiede (Pelletlagerraum/Außenluft)
- Kein Aufkonzentrieren von Gasen, da ständige Belüftung
- Spritzwasserschutz ohne Wasseransammlung, keine Eisbildung
- Kleine Öffnungen und Gitter verhindern Eintritt von Schädlingen (z.B. Mäuse und Insekten)
- 4-fach-Verriegelung entsprechend System Storz A 110 nach DIN 14323
- Einblas- und Absaugstutzen müssen mit dem belüfteten Deckel ausgestattet werden
- Belüftete Deckel nur an der Außenwand einsetzen, nicht im Innenbereich
- Belüftete Deckel bei Sacksilo nicht notwendig
- Einbauanleitung hier
- Abschließbare Variante hier
Sicherheitshinweise des TÜV Rheinland und des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes
Für Pelletlagerräume mit einem Fassungsvermögen von weniger als 10 Tonnen hat der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) e.V. zusammen mit dem TÜV Rheinland unter anderem folgende Sicherheitsratschläge erarbeitet:
- Mindestens zwei Kupplungsstutzen (Füll- und Absaugstutzen) mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm² freie Öffnungsfläche einbauen bzw. umrüsten.
- Vor Betreten des Lagerraumes die Pelletheizung und Fördereinrichtung abschalten sowie die Zugangstür eine Viertelstunde vorher öffnen.
In geschlossenen Lagerräumen ist der Einsatz von speziellen Lüftungsdeckeln auf den Einblas- und Absaugstutzen zu empfehlen. Die Deckel dürfen nur an der Außenwand angebracht werden, damit ein Luftaustausch zwischen der Außenluft und dem Lagerraum hergestellt wird. Damit werden Emissionen und Geruchsbeeinträchtigungen der eingeblasenen Pellets wirksam verhindert.
Ein Austausch der geschlossenen Deckel auch bei Altanlagen ist ratsam und wird vom Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) unbedingt empfohlen. Lager, die mit mehr als 10 Tonnen Pellets befüllt werden, sollten zusätzlich zu den Deckeln weitere Lüftungsöffnungen haben.