
LagersicherheitNach der Einrichtung des Pelletlagers, das nach den geltenden Feuerschutzbestimmungen angelegt werden muss, sind für den weiteren Betrieb einige Sicherheitshinweise zu beachten:
- Vor dem Befüllen des Pelletlagers sowie vor Arbeiten am Lager muss der Heizkessel mindestens eine Stunde abgestellt sein.
- Lagerräume und -behälter sollten vor dem Betreten ausreichend belüftet werden.
Bei Arbeiten in gefüllten Lagern sollte sich zur Sicherheit immer eine zweite Person außerhalb des Raumes aufhalten.
- In schwer oder nur von oben zugänglichen Lagern sollte die einsteigende Person zusätzlich gesichert werden.
- Das Betreten von unbelüfteten Lagerräumen sollte dem Fachpersonal vorbehalten bleiben. Kinder sind vom Pelletlager fernzuhalten.
Werden diese Hinweise beachtet, läuft das Heizen mit Pellets nach der Einrichtung des Lagers weitgehend automatisch ab. Lediglich die Asche muss von Zeit zu Zeit entsorgt werden. |
|
|

Auf der Seite des DEPV können Sie kostenlos einen aktuellen Flyer mit
ausführlichen Informationen und Hinweisen zur Lagerung von Pellets
bestellen. Zum DEPV >
| |
>> Informationen zur 1. BImSchV finden Sie hier |
|