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Staatliche Förderung privater Pelletheizanlagen |

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Häuslebauer, die sich für eine Pelletzentralheizung oder einen Einzelofen entschieden haben, können auf staatliche Unterstützung bauen: Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen, und um die Umwelt zu schonen, fördert die Bundesregierung den Einsatz erneuerbarer Energien im privaten Bereich. Im Rahmen des Marktanreizprogramms unterstützt der Bund den Kauf mit einem hohen Geldbetrag.
2011 gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 36 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung für automatisch beschickte Pelletkessel oder Kombikessel für den Einsatz von Pellets und Scheitholz mit einer Nennwärmeleistung zwischen fünf und 100 Kilowatt. Für Bauherren ergeben sich daraus folgende Förderbeträge:
| Mindestfördersumme für Pelletkessel |
2.000 Euro |
| Maximale Fördersumme |
3.600 Euro |
| Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (Speichervolumen mindestens 30 l/kW) |
2.500 Euro |
| Pelletöfen mit Wassertasche |
mindestens 1.000 Euro |
Das Bonussystem des BAFA für die Kombination verschiedener erneuerbarer Energien bleibt bestehen.
So stellen Sie Ihren Förderantrag richtig
Eine Bearbeitung durch das Bundesamt erfolgt nur, wenn folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)
- Fachunternehmererklärung (auf entsprechendem Formular)
- Rechnung (in Kopie)
Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden.
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Pelletheizung und Solaranlage kombinieren
Wenn eine Pelletheizung mit einer Solaranlage kombiniert wird, können die
Solarkollektoren ganzjährig den Hauptteil der Wassererwärmung übernehmen. Je nach Gebäude und Auslegung der Solaranlage wird so bis zu einem Drittel des Wärmebedarfs von der Sonne erzeugt.
Hausbesitzer, die Pelletheizung und Solarkollektoren verbinden, erhalten von der BAFA zusätzlich einen regenerativen Kombinationsbonus von 600 Euro. Auch die KfW vergibt für den Einsatz von Solar- und Pellet-Heizkombinationen zinsgünstige Kredite. |
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>> Informationen zur 1. BImSchV finden Sie hier |
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