| Förderung |
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Bund und Länder unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien. Die
vielfältigen Zuschussvarianten sind jedoch nicht immer einfach zu
durchschauen. Erfahren Sie hier, welche Programme für Sie in Frage kommen. In
diesem Jahr stehen insgesamt rund 400 Millionen Euro Fördermittel zur
Verfügung. |
| Staatliche Förderung privater Pelletheizanlagen |
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Häuslebauer, die sich für eine Pelletzentralheizung oder einen Einzelofen entschieden haben, können auf staatliche Unterstützung bauen: Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen, und um die Umwelt zu schonen, fördert die Bundesregierung den Einsatz erneuerbarer Energien im privaten Bereich. Im Rahmen des Marktanreizprogramms unterstützt der Bund den Kauf mit einem hohen Geldbetrag. 2009 gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 36 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung für automatisch beschickte Pelletkessel oder Kombikessel für den Einsatz von Pellets und Scheitholz mit einer Nennwärmeleistung zwischen fünf und 100 Kilowatt. Für Bauherren ergeben sich daraus folgende Förderbeträge:
Das 2008 eingeführte Bonussystem des BAFA für die Kombination verschiedener erneuerbarer Energien bleibt bestehen. So stellen Sie Ihren Förderantrag richtig Die Förderkonditionen gelten für Anträge, die ab dem 1. Januar 2009 beim BAFA eingehen. Wichtig für Antragsteller: Eine Bearbeitung durch das Bundesamt erfolgt nur, wenn folgende Unterlagen eingereicht werden:
Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Für Anlagen, die in Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die Basisförderbeträge um 25 Prozent. Die Bonusförderung kann auch im Neubau in voller Höhe erfolgen. Antragsteller können das entsprechende Formular und die gültigen Förderrichtlinien unter www.bafa.de kostenlos herunterladen. |
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Pelletheizung und Solaranlage kombinieren Pelleteinzelöfen und -zentralheizungen lassen sich auch mit einer Solaranlage kombinieren. Die Solarkollektoren übernehmen ganzjährig den Hauptteil der Wassererwärmung. Je nach Gebäude und Auslegung der Solaranlage wird so bis zu einem Drittel des Wärmebedarfs von der Sonne erzeugt. Hausbesitzer, die Pelletheizung und Solarkollektoren verbinden, erhalten von der BAFA zusätzlich einen regenerativen Kombinationsbonus von 750 Euro. Auch die KfW vergibt für den Einsatz von Solar- und Pellet-Heizkombinationen zinsgünstige Kredite. |
| Förderkonditionen für Unternehmen und Kommunen |
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Gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie beispielsweise Solaranlagen und Pelletheizungen. über das Marktanreizprogramm „Premium“ unterstützt das BMU die Anschaffung und Inbetriebnahme von Holzpellet- und Hackschnitzelfeuerungen mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen der KfW und mit Tilgungszuschüssen. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die unter die sogenannten De-minimis-Regelungen oder die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung fallen. Förderfähig sind:
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Bedingungen Um einen Kredit zu erhalten, muss die zu installierende Anlage mindestens sieben Jahre in Betrieb sein. BMU und KfW fördern bis zu 100 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten; maximal zehn Millionen Euro je Vorhaben. Unternehmen und Privatpersonen reichen die Anträge vor Projektbeginn auf den entsprechenden Vordrucken über ihre Hausbank bei der KfW-Förderbank ein. Kommunen schicken die Anträge direkt an die KfW. Das Investitionsvorhaben startet offiziell mit dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Bereits vor der Antragstellung dürfen Auftraggeber Planungsleistungen in Anspruch nehmen. Antragsunterlagen für die Antragstellung „Premium“ bei der KfW:
Die Kombination mit anderen KfW-Programmen ist in der Regel nicht möglich. Investoren können jedoch zusätzliche Fördermittel in Anspruch nehmen, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen und Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Zusätzlich zum Marktanreizprogramm des BMU bieten die einzelnen Bundesländer spezielle Förderprogramme für Kommunen an. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen sowie zu den Förderbedingungen erhalten Sie in der Förderfibel sowie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de. |
| Förderung kommunaler Sanierungsmaßnahmen |
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Seit Jahresbeginn unterstützt die KfW auch Kommunen bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ können Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit günstige Kredite erhalten. Die Sanierung kann als „Gesamtmaßnahme energetische Sanierung auf Neubau-Niveau“ oder in Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Voraussetzung: Die Gebäude wurden vor dem 1. Januar 1990 fertig gestellt und ein Fachunternehmen führt die Sanierungsmaßnahmen durch. Förderfähige Einzelmaßnahmen sind beispielsweise
Die Umsetzung der Maßnahmen kann dabei einzeln oder im engen zeitlichen Abstand als Maßnahmenpaket erfolgen. In Gebieten der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Gebiete) werden bis zu 100 Prozent, in sonstigen Gebieten bis zu 70 Prozent der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) finanziert.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf jedoch die Summe der Ausgaben nicht übersteigen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Förderprogramms „Erneuerbare Energien“ für dieselbe Maßnahme ist unzulässig. Unterlagen für die Antragstellung bei der KfW:
Zweckverbände müssen zusätzlich die Verbandssatzung sowie die aufsichtsbehördliche Genehmigung einreichen. Falls nötig, fordert die KfW ergänzende Unterlagen an. Weitere Informationen finden Sie in der Förderfibel sowie unter www.kfw-foerderbank.de. |
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